Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz (§ 49 StrlSchV)

Haranni Academie für Heilberufe GmbH · #962120301

Gemäß § 49 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 muss spätestens alle fünf Jahre die Fachkunde im Strahlenschutz bei den Zahnärzten und die Kenntnisse des Strahlenschutzes beim zahnmedizinischen Fachpersonal durch die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs aktualisiert werden. Bei Anmeldung wird das Skript zum vorbereitenden Eigenstudium zugesendet. Themen: Notwendige Grundlagen; Geräte und Technik; Strahlenschutz & Qualitätssicherung.

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